Haftung für Warenmängel müssen bei dem Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde, geltend gemacht oder direkt bei der Firma ARMOR werden, falls es sich um einen direkten Verkauf handelt.
ARMOR behält sich das Recht vor, jeweils die Berechtigung der Reklamation zu beurteilen. Der Kunde ist verpflichtet, zusammen mit der reklamierten Ware das ausgefüllte Reklamationsprotokoll vorzulegen. Dieses Protokoll muss folgende Angaben beinhalten: Firmennamen (Namen der natürlichen Person), gültige Rechnungsanschrift, Adresse zur Zusendung der abgewickelten Reklamation, Telefonnummer oder Email-Adresse, reklamierte Ware mit Markierung der Mängel (falls es der Charakter des Mangels erlaubt, dann auch mit einem Druckmuster), der Typ des Geräts, mit dem diese Ware benutzt wurde, die Anzahl der reklamierten Stücken, die Kopie des Kaufdokuments und das Datum der Reklamationsendung. Im unteren Teil des Dokuments gibt der Kunde an wie er die Reklamation erledigen möchte – ein Warentausch oder Geldrückgabe (Gutschrift). Wir empfehlen die Ware in einer gut gesicherten Verpackung zu schicken.
ARMOR äußert sich zu der Reklamation nach Ausführung der Analyse der mangelhaften Ware spätestens nach vier Wochen ab Reklamationsanspruch. Die Ansprüche des Kunden werden je nach Mangelart auf folgende weise beseitigt: Beseitigung des Mangels durch Anlieferung der Ersatzware für Mangelware, Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur der Ware, falls die Mangel reparabel sind, einen angemessenen Rabatt des Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufpreis mit dem Anspruch auf Geldrückgabe.
ARMOR wird den Mangel ersetzen, falls der Kunde einen Mangel an Waren der Marke ARMOR, sowie den entstehenden Schaden und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Warenmangel und dem Schaden beweist.
Das Reklamationsprotokoll im Format xls kann hier heruntergeladen werden. Das Reklamationsprotokoll für mehrere Schäden finden Sie hier.